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Festzuschuss

Festzuschüsse - Sie haben die Wahl -



Ein klarer Vorteil für Sie als Patient seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz einen festgelegten Betrag. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich ganz konkret an einem Befund, zum Beispiel: „fehlender Zahn im Unterkiefer“. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Egal, ob Sie die Regelleistung der Kasse, also eine Brücke wählen, oder lieber eine hochwertigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung, beispielsweise ein Implantat, haben möchten: Ihren Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall.

Befundorientierte Festzuschüsse – was wird gezahlt?



Für jeden Befund ist die Höhe des Festzuschusses klar definiert, und für Sie wird ebenso klar ersichtlich, welche Kosten auf Sie zukommen. Die neuen Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den konkreten Befund. Die andere Hälfte der Kosten zahlen Sie – wie bisher auch – selbst. Möchten Sie eine hochwertigere Versorgung als die ausreichende und zweckmäßige, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke, bekommen Sie den Festzuschuss, den Ihre Krankenkasse für die Brücke bezahlt hätte, trotzdem.

Zusammengefasst: die wesentlichen Vorteile



• Sie haben mehr Wahlfreiheiten und können sich auch für modernste Therapiealternativen entscheiden,
ohne Ihren Anspruch auf den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu verlieren.

• Festzuschüsse bringen Transparenz ins Preis-Leistungs-Verhältnis beim Zahnarzt.

 

© 2011 Ihre Zahnarztpraxis - Dr. med. dent. Kurt Vialon